Die Weiterbildung Sozialtherapie im Suchtbereich
Die Zugangsvoraussetzungen für die Weiterbildung zum Sozialtherapeuten im Suchtbereich sind ein abgeschlossenes Studium (Uni oder FH) in Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Psychologie oder Medizin sowie einer Berufstätigkeit in dem entsprechenden Praxisfeld. Die dreijährige Ausbildung erfolgt berufsbegleitend in Form mehrerer Blockveranstaltungen pro Jahr. Selbsterfahrung und Supervision sind in diese Blöcke integriert.
Die Weiterbildung ist durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) als Curriculum auf psychodynamischer Grundlage (psychoanalytischer Orientierung) anerkannt und befähigt die Teilnehmer, gemäß den Vorgaben der Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" zwischen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern, in der medizinischen Rehabilitation Suchtkranker tätig werden zu können.
Folgende Lehrinhalte sind Basis der Weiterbildung:
- Die Vermittlung der erforderlichen theoretischen Grundlagen sowie der Methoden und Techniken umfassen 170 Stunden.
- Die fallzentrierte Arbeit und die fortlaufende Supervision (kontrollierte Fallarbeit) der eigenen therapeutisch-rehabilitativen Tätigkeit umfassen 230 Stunden.
- Die berufsbezogene Selbsterfahrung machen 200 Stunden aus.
Folgende Kostenregelung:
Die Kosten dieser Weiterbildung sind auf der Grundlage eines durchschnittlichen Stundensatzes von 12 Euro kalkuliert und belaufen sich zur Zeit für die gesamte Weiterbildung auf 6.850 Euro, wenn der gesamte Betrag zu Beginn der Ausbildung entrichtet wird, und auf 7.200,00 Euro, wenn die Zahlung in monatlichen Raten (über 36 Monate à 200 Euro) erfolgt.


