Die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Verklammerte Ausbildung Tiefenpsychologisch fundiert / Analytisch -
Die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist ein Hochschulabschluss der Psychologie, der Pädagogik oder der Sozialpädagogik. Direkt nach dem Abschluss kann die Ausbildung aufgenommen werden.
Es wird empfohlen, die Verklammerte Ausbildung so zu strukturieren, dass zunächst die staatliche Prüfung im tiefenpsychologisch fundierten Verfahren abgelegt wird und anschließend im Rahmen eines Fachkundeerwerbs das analytische Verfahren hinzukommt.
Eine Berufstätigkeit während der Ausbildung ist die Regel, da die theoretische und praktische Ausbildung in Blockveranstaltungen sowie am späten Nachmittag oder samstags stattfinden. Selbsterfahrung und Supervision sind integrierter Teil der Ausbildung und werden durch die Einnahmen der Institutsambulanz finanziert.
Folgende Leistungen sind vertraglich auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes fixiert:
- Die theoretische Ausbildung umfasst 200 Std. Vorlesungen, 400 Std. Seminare und 304 Stunden Übungen und Technisch-kasuistische Seminare
- Vermittlung der Behandlungsfälle für die praktische Ausbildung bei Behandlung in den Räumen der Institutsambulanz.
- Koordination, externe Betreuung und Kontrolle des Ausbildungsverlaufs.
- Die Supervision umfasst 265 Stunden Einzel- und Gruppensupervision.
- Die Selbsterfahrung umfasst 250 Stunden.
- Organisation der Zwischen- und Vorbereitung der Abschlussprüfung.
Folgende Kostenregelung:
Die Studiengebühren betragen monatlich 95 Euro (inklusive aller Bestandteile) über 8 Jahre.


