Fachkunde Tiefenpsychologie für Verhaltenstherapeuten
- unterschiedliche Bestandteile der zur Approbation führenden Ausbildung bzw. bereits in der Weiter- und Fortbildung absolvierte theoretische Bildungsinhalte (bis zu 200 von 400 Stunden) können als Vorleistungen anerkannt und Bestandteil der Fachkundeweiterbildung werden
- die in der klinischen Tätigkeit durchgeführten Behandlungen unter Supervision (bis zu 300 Stunden) können auf die Gesamtzahl der gesetzlich geforderten Behandlungsstunden unter Supervision (600 Std.) angerechnet werden
- die bereits absolvierten Anteile von Selbsterfahrung bzw. Lehranalyse können als Vorleistungen anerkannt werden
Kostenregelung
Wenn 300 Stunden Behandlung über die Institutsambulanz abgerechnet werden, kann die Ausbildung damit gegenfinanziert werden.


