Vorraussetzungen zur Abrechnung zusätzlicher psychotherapeutischer Leistungen
Für die Gruppentherapie sind nachzuweisen:
- Eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie der psychoanalytisch begründeten Verfahren oder der Verhaltenstherapie. Dabei ist nachzuweisen, dass in mindestens
- 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter beziehungsweise verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe, in mindestens
- 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik erworben wurden und mindestens
- 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung mit tiefenpsycholgisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit Verhaltenstherapie, auch in mehreren Gruppen, unter
- 40 Stunden Supervision durchgeführt wurden.
Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind nachzuweisen:
- Eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Stunden.
- Mindestens 4 Fälle analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie mit mindestens 200 Stunden insgesamt oder mindestens 5 Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Stunden, wobei diese Krankenbehandlungen
- insgesamt selbständig unter Supervision - möglichst nach jeder vierten Behandlungsstunde bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder nach jeder dritten bis vierten Behandlungsstunde bei Verhaltenstherapie - bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen wurden.
Für Hypnose / AT / PMR sind nachzuweisen:
- Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Techniken im Rahmen des Fachkundenachweises oder durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten in den jeweiligen Techniken.


