Allgemeines über den Erwerb der Fachkunden

Die Fachkunde wird auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes und des Sozialgesetzbuches V erworben und entspricht einem Abschluss in der vertieften Ausbildung in einem Richtlinienverfahren. (Nach § 95 c des Sozialgesetzbuches V setzt der Fachkundenachweis voraus

  1. für den nach § 2 Abs. 1 des Psychotherapeutengesetzes approbierten Psychotherapeuten, dass der Psychotherapeut die vertiefte Ausbildung gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 des Psychotherapeutengesetzes in einem durch den Bundesausschuss der ärzte und Krankenkassen nach § 92 Abs. 6 a anerkannten Behandlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen hat;
  2. für den nach § 2 Abs. 2 und Abs. 3 des Psychotherapeutengesetzes approbierten Psychotherapeuten, dass die der Approbation zugrundeliegende Ausbildung und Prüfung in einem durch den Bundesausschuss der ärzte und Krankenkassen nach § 92 Abs. 6 a anerkannten Behandlungsverfahren abgeschlossen wurden;
  3. für den nach § 12 des Psychotherapeutengesetzes approbierten Psychotherapeuten, dass er die für eine Approbation geforderte Qualifikation, Weiterbildung oder Behandlungsstunden, Behandlungsfälle und die theoretische Ausbildung in einem durch den Bundesausschuss der ärzte und Krankenkassen nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 anerkannten Behandlungsverfahren nachweist." )

Für die in der Akademie für Psychotherapie angebotenen Ausbildungsgänge gilt allgemein, dass

  • je nach gewählter Fachkunde unterschiedliche Bestandteile des zur Approbation geführten Verfahrens bzw. bereits in der Weiter- und Fortbildung absolvierte theoretischeBildungsinhalte (bis zu 200 Stunden) als Vorleistungen anerkannt und Bestandteil der Fachkundeweiterbildung werden können.
  • die in der klinischen Tätigkeit durchgeführten Behandlungen unter Supervision (bis zu 300 Stunden) auf die Gesamtzahl der gesetzlich geforderten Behandlungsstunden unter Supervision angerechnet werden können.
  • die bereits absolvierten Anteile von Selbsterfahrung bzw. Lehranalyse als Vorleistungen anerkannt werden können.

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