Weiterbildung

Zusatzbezeichnung

Psychotherapie
Eine Patientin spricht mit einer Ärztin

Die Akademie für Psychotherapie Erfurt bietet ein breites Spektrum von Ärztlichen Weiterbildungen an.

Die Zusatzweiterbildung wird im Bereich der Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen jeweils in den Verfahren Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie (nicht möglich bei KJP) angeboten. Sie wird durchgeführt nach den Richtlinien der Landesärztekammer Thüringen (gem. WBO 2020).

Die Zusatz-Weiterbildung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung sowie psychotherapeutische Behandlung von Erkrankungen und Störungen, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind (Auszug aus der WBO der LÄK Thüringen vom 18.03.2020).

Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist eine Facharztanerkennung auf einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und zusätzlich Psychotherapie gemäß Weiterbildungsinhalten unter Ermächtigung.
Die laut Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte werden auf 6 Semester verteilt. Eventuelle Vorleistungen der Teilnehmer (bereits absolvierte theoretische oder sonstige Weiterbildungsbestandteile) werden entsprechend den Richtlinien berücksichtigt.

Grundcurriculum

  • 220 (TP/ST) oder 214 (VT) Stunden Theoretische Weiterbildung (zum Teil im Online- oder Hybrid-Modus)
  • 32 Stunden Autogenes Training
  • 70 Stunden Balintgruppe (Tiefenpsychologen) oder Interaktionsbezogene Fallarbeit (Verhaltenstherapeuten, Systemische Therapeuten)
  • 70 Std. (TP) oder 30 Std. (VT/ST) Std. Einzelselbsterfahrung
  • 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung
  • 240 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP (davon 6 abgeschlossene Fälle)
  • und begleitend 60 Stunden Einzelsupervision
  • Für die Erlangung der Voraussetzungen der Zusatzbezeichnung Psychotherapie ohne integrierte Gruppenfachkunde ist eine Teilnahme an Gruppentherapien (z.B. als Co-Leiter) im Umfang von mindestens 12 Doppelstunden ausreichend. Erforderliche Supervision ist nicht Gegenstand dieser Kostenregelung.

Kostenregelung des Grundcurriculums

Die Gebühren einschließlich aller Bestandteile betragen

    Tiefenpsychologen:
  • 5.220,00 Euro bei 145,00 Euro pro Monat über den Zeitraum der Weiterbildung (36 Monate)
  • 5.150,00 Euro bei Einmalzahlung
    Verhaltenstherapeuten/Systemische Therapeuten:
  • 720,00 Euro bei 20,00 Euro pro Monat über den Zeitraum der Weiterbildung (36 Monate)
  • 720,00 Euro bei Einmalzahlung

Die Kostenregelung basiert darauf, dass die Einnahmen der Institutsambulanz nach Deckung der Selbstkosten zur Finanzierung der Weiterbildung beitragen.


Zusatzmodul – Fachkundeerwerb Gruppentherapie

  • Theorie der Gruppenpsychotherapie (48 Stunden)
  • 40 Stunden Gruppen-Supervisionscurriculum
  • und 120 Gruppenpsychotherapiestunden im Richtlinienverfahren

Kostenregelung Zusatzmodul

  • Weiterbildungsteilnehmer/innen erhalten eine anteilige Vergütung der erzielten Einnahmen der AfP-Institutsambulanz in Höhe von 70%. Aus diesen Einnahmen können die Kosten der Supervision (40 Stunden in Gruppen innerhalb des AfP-Curriculums – 1.260,00 Euro) und der Gruppen-Theorie (768,00 Euro), etwaige Behandlungsraum-Mieten und sonstige Kosten bestritten werden.
  • Es werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben