Aktuelles

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie wichtige Fragen und Antworten zur Aus- und Weiterbildung sowie zu unserem Institut. Sehr gern beantworten wir Ihre persönlichen Fragen auch per e-Mail oder Telefon.

Finden Tage der offenen Tür statt?

Derzeit bieten wir im ca. 6-wöchigen Turnus sogenannte Infotage für angehende Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten an. Hinzu kommen zwei weitere Infotage für Interessenten Ärztlicher Weiterbildungen. Es handelt sich hierbei um ca. zweistündige Veranstaltungen mit der Möglichkeit, individuelle Fragen einzubringen. Während der Covid-19-Beschränkungen finden die Infotage online statt. Zukünftig ist geplant die Infoveranstaltungen abwechselnd im Online- als auch im Präsenz-Modus anzubieten.


Wann wird immatrikuliert und gibt es eine Bewerbungsfrist?

Es gibt zweimal im Jahr die Möglichkeit, eine Ausbildung zu beginnen – im Februar und im September. Feste Anmeldefristen gibt es nicht. Sollten Ausbildungsplätze frei sein, gibt es auch kurzfristig noch die Möglichkeit zu starten.


Findet ein Zulassungsgespräch statt?

Ja, dies wird nach Bestätigung des Eingangs Ihrer Bewerbung vereinbart und ist für Sie kostenfrei.


Können auch entfernt wohnende Interessenten eine Ausbildung absolvieren?

Ja, das ist aufgrund überregionaler Kooperationspartner und der Möglichkeit, einen großen Teil der Ausbildungsbestandteile wohnortnah zu absolvieren, möglich.


Gibt es überregionale Kooperationspartner?

Ja, die gibt es auf allen relevanten Gebieten der Ausbildung, also im Bereich der Einrichtungen für die Praktische Tätigkeit, der Außenstellen der Ambulanz für die Behandlungstätigkeit und der Supervisoren und Selbsterfahrungsleiter. Auskunft über regionale Gegebenheiten können bei unserer Mitarbeiterin Sabine Strohschein erfragt werden.


Wie lange dauert die Ausbildung in einem Richtlinienverfahren regelhaft (z.B. die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten im Verfahren Verhaltenstherapie)?

An der Akademie für Psychotherapie kann die Ausbildung in den angebotenen Richtlinienverfahren regelhaft in Vollzeit (3 Jahre) oder Teilzeit (5 Jahre) absolviert werden.


Ab wann kann mit der Approbationsausbildung begonnen werden?

Der Einstieg in die Ausbildung ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ab Erhalt des zur Ausbildung qualifizierenden Studienabschlusses (Master oder Diplom) möglich. Gegebenenfalls ist eine Geeignetheitsprüfung des Abschlusses notwendig.
Weitere Informationen finden Sie hier: Zugangsvoraussetzungen


Welche gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zur Approbationsausbildung gelten in Thüringen?

Informationen zu den verschiedenen Zugangsqualifikationen finden Sie im Bereich Zugangsvoraussetzungen. Zur Prüfung Ihrer individuellen Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Anett Varenholz.


Wie geht die AfP mit den Covid-19-Beschränkungen um?

Wir haben bereits im März 2020 ohne Verzug die Ausbildungsveranstaltungen auf zoom-Konferenzen umgestellt und in Newslettern an die Kandidaten den Umgang mit den Patienten erläutert. Der Anspruch war, jegliche Verzögerungen von Abschlüssen zu vermeiden und den Ausbildungskandidaten das Aufrechterhalten ihrer jeweiligen Zeitpläne zu ermöglichen.


Mehr zum Thema