Weiterbildung

Bereichsweiterbildung Analytische Psychotherapie

für approbierte Verhaltenstherapeuten und Systemische Therapeuten
Ein Psychotheraupeut im Gespräch mit einem Patienten

Die Akademie für Psychotherapie Erfurt bietet eine umfassende Reihe von Zusatzqualifikationen für Psychotherapeuten an.

Die Akademie für Psychotherapie Erfurt bietet approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Möglichkeit, ihre Fachkompetenz durch eine Bereichsweiterbildung in Analytischer Psychotherapie zu erweitern. Diese Zusatzqualifikation richtet sich an Therapeuten, die bereits über eine Approbation in Verhaltenstherapie oder Systemischer Therapie verfügen. Durch den Erwerb dieser zusätzlichen Expertise können die Teilnehmer ihr therapeutisches Repertoire um ein weiteres wissenschaftlich anerkanntes Verfahren bereichern und somit ihr Behandlungsspektrum vergrößern.

Curriculum

  • 310 Stunden Theorie (zum Teil im Online-Modus möglich)
  • 500 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP
  • begleitend 125 Stunden Einzelsupervision
  • 240 Stunden Einzelselbsterfahrung (VT)
  • 220 Stunden Einzelselbsterfahrung (ST)
  • 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung
  • Prüfung (AfP oder zuständige Psychotherapeutenkammer)

Kostenregelung für Psychologische Psychotherapeuten (VT)

Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (500 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) gilt folgende Kostenregelung:

  1. Bei Nutzung einer Lehrpraxis:
    a. 21.000,00 Euro bei 350,00 Euro pro Monat über den Zeitraum von 60 Monaten
    b. 20.500,00 Euro bei Einmalzahlung
  2. Ohne Nutzung einer Lehrpraxis:
    a. 12.300,00 Euro bei 205,00 Euro pro Monat über den Zeitraum von 60 Monaten
    b. 12.050,00 Euro bei Einmalzahlung

Kostenregelung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VT)

Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (500 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) gilt folgende Kostenregelung:

  1. Bei Nutzung einer Lehrpraxis:
    a. 10.200,00 Euro bei 170,00 Euro pro Monat über den Zeitraum von 60 Monaten
    b. 10.000,00 Euro bei Einmalzahlung
  2. Ohne Nutzung einer Lehrpraxis:
    a. 1.440,00 Euro bei 120,00 Euro pro Monat über den Zeitraum von 12 Monaten
    b. 1.440,00 Euro bei Einmalzahlung

Kostenregelung für Psychologische Psychotherapeuten (ST)

Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (500 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) gilt folgende Kostenregelung:

  • Bei Nutzung einer Lehrpraxis:
    a. 18.600,00  Euro bei 310,00 Euro pro Monat über den Zeitraum von 60 Monaten
    b. 18.250,00  Euro bei Einmalzahlung
  • Ohne Nutzung einer Lehrpraxis:
    a. 9.900,00 Euro bei 165,00 Euro pro Monat über den Zeitraum von 60 Monaten
    b. 9.700,00 Euro bei Einmalzahlung
  • Kostenregelung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (ST)

    Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (500 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) gilt folgende Kostenregelung:

    1. Bei Nutzung einer Lehrpraxis:
      a. 8.100,00 Euro bei 135,00 Euro pro Monat über den Zeitraum von 60 Monaten
      b. 7.900,00 Euro bei Einmalzahlung
    2. Ohne Nutzung einer Lehrpraxis: Ausschüttung in Höhe von 800,00 Euro

    Das vorliegende Angebot gilt vorbehaltlich nachträglicher Anpassungen der zuständigen Kammer im Hinblick auf die inhaltlichen Anforderungen an Weiterbildungen für Approbierte nach Psychotherapeutengesetz.

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