Weiterbildung

Bereichsweiterbildung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

für approbierte Analytiker
Ein Psychotheraupeut im Gespräch mit einem Patienten

Die Akademie für Psychotherapie Erfurt präsentiert ein vielseitiges Angebot an Zusatzqualifikationen für Psychotherapeuten.

Die Akademie für Psychotherapie Erfurt ermöglicht approbierten Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Erweiterung ihrer therapeutischen Kompetenzen durch eine Bereichsweiterbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. Diese Zusatzqualifikation steht Fachkräften offen, die bereits in analytischer vorgebildet sind. Durch diese Weiterbildung können die Teilnehmer ihr Behandlungsspektrum um ein weiteres anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren ergänzen.

Curriculum

  • 155 Stunden Theorie (zum Teil im Online-Modus möglich)
  • 150 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP (PP: 4 Fälle / KJ: 7 Fälle)
  • begleitend 38 Stunden Einzelsupervision
  • 20 Stunden Einzelselbsterfahrung
  • Prüfung (zuständige Psychotherapeutenkammer)

Kostenregelung für Psychologische Psychotherapeuten

Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (150 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) gilt folgende Kostenregelung:

  1. Bei Nutzung einer Lehrpraxis: Studiengebühren in Höhe von 2.000,00 Euro (einmalige Zahlung) oder alternativ 85,00 Euro/ Monat für 24 Monate (entspricht 2.040,00 Euro)
  2. Ohne Nutzung einer Lehrpraxis: Ausschüttung in Höhe von 600,00 Euro

Kostenregelung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (150 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) gilt folgende Kostenregelung:

  1. Bei Nutzung einer Lehrpraxis: Studiengebühren in Höhe von 2.000,00 Euro (einmalige Zahlung) oder alternativ 85,00 Euro/ Monat für 24 Monate (entspricht 2.040,00 Euro)
  2. Ohne Nutzung einer Lehrpraxis: Ausschüttung in Höhe von 400,00 Euro

Das vorliegende Angebot gilt vorbehaltlich nachträglicher Anpassungen der zuständigen Kammer im Hinblick auf die inhaltlichen Anforderungen an Weiterbildungen für Approbierte nach Psychotherapeutengesetz.

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