Zusatzbezeichnung
Die Zusatzweiterbildung wird im Bereich der Behandlung von Erwachsenen oder von Kindern und Jugendlichen jeweils in den Verfahren Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie oder Systemische Therapie (ST nicht möglich bei KJP) angeboten. Sie wird durchgeführt nach den Richtlinien der Landesärztekammer Thüringen (gem. WBO 2020).
Die Zusatz-Weiterbildung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung sowie psychotherapeutische Behandlung von Erkrankungen und Störungen, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind (Auszug aus der WBO der LÄK Thüringen vom 18.03.2020).
Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist eine Facharztanerkennung auf einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und zusätzlich Psychotherapie gemäß Weiterbildungsinhalten unter Ermächtigung.
Die laut Weiterbildungsordnung erforderlichen Inhalte werden auf 6 Semester verteilt. Eventuelle Vorleistungen der Teilnehmer (bereits absolvierte theoretische oder sonstige Weiterbildungsbestandteile) werden entsprechend den Richtlinien berücksichtigt.
Grundcurriculum
Kostenregelung des Grundcurriculums (tiefenpsychologisch fundiert)
Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (240 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) gilt folgende Kostenregelung:
- Bei Nutzung einer Lehrpraxis
- 9.900,00 Euro bei 275,00 Euro pro Monat über den Zeitraum der Weiterbildung (36 Monate)
- 9.750,00 Euro bei Einmalzahlung
- Ohne Nutzung einer Lehrpraxis:
- 5.760,00 Euro bei 160,00 Euro pro Monat über den Zeitraum der Weiterbildung (36 Monate)
- 5.650,00 Euro bei Einmalzahlung
Kostenregelung des Grundcurriculums (Verhaltenstherapie / Systemische Therapie)
Bei Erreichen des Weiterbildungsziels (240 Behandlungsstunden über die Institutsambulanz der AfP) gilt folgende Kostenregelung:
- Bei Nutzung einer Lehrpraxis
- 6.120,00 Euro bei 170,00 Euro pro Monat über den Zeitraum der Weiterbildung (36 Monate)
- 6.000,00 Euro bei Einmalzahlung
- Ohne Nutzung einer Lehrpraxis:
- 1.920,00 Euro bei 80,00 Euro pro Monat über den Zeitraum der Weiterbildung (24 Monate)
- 1.900,00 Euro bei Einmalzahlung
Die Kostenregelung basiert darauf, dass die Einnahmen der Institutsambulanz nach Deckung der Selbstkosten zur Finanzierung der Weiterbildung beitragen.
Zusatzmodul – Fachliche Befähigung Gruppentherapie
Kostenregelung Zusatzmodul
- Weiterbildungsteilnehmer/innen erhalten eine anteilige Vergütung der erzielten Einnahmen der AfP-Institutsambulanz in Höhe von 70%. Aus diesen Einnahmen können die Kosten der Supervision (40 Stunden in Gruppen innerhalb des AfP-Curriculums) und der Gruppen-Theorie, etwaige Behandlungsraummieten und sonstige Kosten bestritten werden.
- Es werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben
Weitere Fachrichtungen
- Fachärztin / Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert)
- Fachärztin / Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Verhaltenstherapie / Systemische Therapie)
- Fachärztin / Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärztin / Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Weiterbildung Zusatzbezeichnung Psychoanalyse