Zusatzbezeichnung
Die Zusatzweiterbildung Psychoanalyse umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und psychoanalytische Behandlung von Erkrankungen und Störungen, denen unbewusste seelische Konflikte und/oder strukturelle Beeinträchtigungen zugrunde liegen einschließlich der Anwendung in der Prävention und Rehabilitation sowie zum Verständnis unbewusster Prozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung (Auszug aus der WBO der LÄK Thüringen vom 18.03.2020).
Die Mindestanforderungen gemäß § 11 WBO sind die Facharztanerkennung für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie oder Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie und zusätzlich Psychoanalyse gemäß Weiterbildungsinhalten unter Ermächtigung.
Grundcurriculum
(gem. WBO der Landesärztekammer Thüringen)
Kostenregelung des Grundcurriculums
Es werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben.
Das o.g. Beispiel basiert darauf, dass die Einnahmen der Institutsambulanz nach Deckung der Selbstkosten zur Finanzierung der Weiterbildung beitragen.
Die angebotenen Weiterbildungsbestandteile können je nach individuellem Bedarf absolviert werden.
Zusatzmodul – Fachkundeerwerb Gruppentherapie
Kostenregelung Zusatzmodul
- Weiterbildungsteilnehmer/innen erhalten eine anteilige Vergütung der erzielten Einnahmen der AfP-Institutsambulanz in Höhe von 70%. Aus diesen Einnahmen können die Kosten der Supervision (40 Stunden in Gruppen innerhalb des AfP-Curriculums – 1.260,00 Euro) und der Gruppen-Theorie (768,00 Euro), etwaige Behandlungsraum-Mieten und sonstige Kosten bestritten werden.
- Es werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben